Fortbildungsveranstaltung & Erfahrungsaustausch zur Aufrechterhaltung der - Zulassung als Auditor nach § 11 Abs. 1a und/oder 1b EnWG
Mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind die Betreiber von Energieanlagen und -netzen verpflichtet, ein Informationssicherheitsmanagementsystem einzurichten und zertifizieren zu lassen.
Die dafür durch die akkreditierten Zertifizierungsstellen eingesetzten Auditoren müssen zusätzlich zu den in der ISO/IEC 27006 definierten Anforderungen eine von der BNetzA anerkannte Schulung zu den Grundlagen des Betriebs und der Steuerung von Energienetzen und -anlagen erfolgreich abschließen.
Zur Aufrechterhaltung der Auditoren-Kompetenz ist nach dem aktuellen Konformitätsbewertungsprogramm im Abstand von maximal drei Jahren eine einschlägige Fortbildung zum Thema IT-Sicherheit im Energiesektor nachzuweisen.
Sie erhalten einen Überblick zu aktuellen Themen aus der Branche und zu Fragestellungen rund um die Auditierung von Energieanlagen und -netzen.
Bei vollständiger Teilnahme an der Fortbildung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Sie weisen damit die Teilnahme an der im Konformitätsbewertungsprogramm geforderten Fortbildungsveranstaltung nach und erfüllen so die Voraussetzungen, um Ihre Berufung als Auditor für den IT-Sicherheitskatalog aufrechtzuerhalten.
Dieser Kurs wird von unserem Kooperationspartner GUTCert durchgeführt.