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Hinweise zum europäischen Habitatschutz - bei der Grundwasserentnahme

In Planungs- und Zulassungsverfahren ist die habitatschutzrechtliche Hürde oftmals die Höchste, die übersprungen werden muss. Die zunehmende Dauer von Wasserrechtsverfahren und die Schwierigkeiten bei der Begründung des Vorrangs der Wasserversorgung führen oft zu teuren Untersuchungen, umfangreicheren Auflagen (z.B. Beweissicherung) und Förderbeschränkungen. Die enorm gewachsene Bedeutung der naturschutzfachlichen Anforderungen ist v.a. mit der Berücksichtigung der europarechtlichen Arten- und Habitatschutzbelange zu begründen. Nach der Veröffentlichung des DVGW-Leitfadens zum Artenschutz (2021) folgt in diesem Jahr der Leitfaden Habitatschutz, der in dem Seminar vorgestellt wird. Der Leitfaden gibt einen umfassenden Einblick in das Thema „europäischer Gebietsschutz“ und leistet Hilfestellungen für die Behandlung der Habitatschutzbelange in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren. Er ist auf die besonderen Verhältnisse in Grundwas-serfördergebieten abgestimmt und gibt Hinweise für Erstellung des Fachbeitrags Habitatschutz und die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung. Im Einzelnen werden in dem Seminar folgende Themen beinhaltet: Übersicht der in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zu berücksichtigenden Habitatschutzbelange Anforderungen an die Datengrundlage für die Erstellung eines Fachbeitrags Habitatschutz Spektrum der durch die möglichen Auswirkungen einer Grundwasserentnahme potenziell betroffenen Lebensräume und Arten des Schutzgebietssystems Natura 2000 abweichenden Zulassung im Rahmen einer FFH-Ausnahmeprüfung nach § 34 BNatSchG sowie Darstellung und Erarbeitung fachlich erforderlicher Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Natura 2000-Netzes („Kohärenzsicherungsmaßnahmen“) als Voraussetzung zur Erteilung einer Ausnahme.