Gasspürer:in - Verlängerungsprüfung - gemäß DVGW-Merkblatt G 468-2
Die Teilnehmenden aktualisieren und vertiefen ihre Kenntnisse zum Gasspüren und erwerben die Verlängerung der DVGW-Prüfbescheinigung gemäß DVGW-Merkblatt G 468 -2. Gültigkeit: Diese Qualifikation muss nach vier Jahren verlängert werden. Bitte bringen Sie die vorliegende Prüfbescheinigung gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 468-2 zum Lehrgang mit!