Der DVGW

Das Kompetenznetzwerk im Gas- und Wasserfach

Der DVGW fördert das Gas- und Wasserfach in allen technisch-wissenschaftlichen Belangen. In seiner Arbeit konzentriert sich der Verein insbesondere auf die Themen Sicherheit, Hygiene, Umwelt- und Verbraucherschutz. Mit der Entwicklung seiner technischen Regeln ermöglicht der DVGW die technische Selbstverwaltung der Gas- und Wasserwirtschaft in Deutschland. Hierdurch gewährleistet er eine sichere Gas- und Wasserversorgung nach international höchsten Standards. Der im Jahr 1859 gegründete Verein hat rund 14.000 Mitglieder. Hierbei agiert der DVGW wirtschaftlich unabhängig und politisch neutral

www.dvgw.de

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GW 129/S 129 - Schulungen

In unseren Schulungen werden Kenntnisse zur Vermeidung von Baggerschäden an Versorgungsleitungen gemäß GW 129/S 129 durch fachlich anerkannte Trainer/-innen und anerkannten Bildungseinrichtungen, sogenannten Baggerschadensdemonstrationsanlagen (BSDA), vermittelt.

Baustellenpersonal im Gespräch; © shutterstock.com, Vasyl Huber

BALSibau - Initiative für mehr Sicherheit

Unfallfrei bei Erd- und Tiefbauarbeiten - Qualifiziert nach den technischen Regelwerken: DVGW GW 129 (A) / VDE-AR-N 4224 / DWA-M 129 / AGFW FW 606

Seit vielen Jahren existiert die Initiative BALSibau – eine vom DVGW initiierte Arbeitsgemeinschaft, die den Schutz der unterirdischen Infrastruktur in den Fokus nimmt und gemeinsam das spartenübergreifende Ziel verfolgt, Unfälle und Schäden bei Erd- und Tiefbauarbeiten in Leitungsnähe nachhaltig zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Das BALSibau-Konzept stellt das spartenübergreifende Ziel, Versorgungssicherheit zu gewährleisten und Leib und Leben zu schützen in den Fokus der Initiative. Alle Spartenvertreter haben sich auf eine abgestimmte Informations- und Aufklärungsarbeit verständigt und stellen durch ihr Engagement die Umsetzung und Entwicklung der Initiative sicher. Das Ziel ist die Reduzierung von Beschädigungen an bestehenden Leitungen aller Art und damit eine Eindämmung der Gefahren für das Baustellenpersonal und unbeteiligte Dritte. Auch die Versorgungssicherheit und die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens stehen im Fokus der Initiative.
Baustellenpersonal im Baggerloch an einer Baggerschaufel © iStock-167623357-tfoxfoto
  • "Stadtteil stundenlang ohne Strom" 
  • "Gasexplosion bei Baggerarbeiten" 
  • "Rohrbruch: Wassermassen überschwemmen Straße"

Solche Schlagzeilen werden in der Regel teuer für das Unternehmen, dessen Baumaschine bei Erdarbeiten Schäden verursacht hat. An den Netzen von Versorgungs- und Telekommunikationsleitungen werden jährlich Schäden in Höhe von 200 Millionen Euro angerichtet - die Folgen von Versorgungsausfällen und Personenschäden nicht mit eingerechnet. Auch der Auftraggeber steht in der Verantwortung, wenn er nicht auf qualifiziertes Personal im Sinne des Technischen Sicherheitsmanagements TSM geachtet hat.

Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Leitungsbetreiber zur Schadensminimierung im Bau (BALSibau) setzt auf Aufklärung und Schulungen, um Baggerschäden an Versorgungsleitungen zu verhindern. Der DVGW, einer der spartenübergreifenden Unterstützer der Initiative, hat mit dem Arbeitsblatt GW 129 (A) die Grundlage geschaffen. Die vier technisch-wissenschaftlichen Vereine der Energie- und Wasserwirtschaft (AGFW, DVGW, DWA, VDE) haben diese einheitlich in ihren Technischen Regelwerken verankert.

 

Schulungen nach GW 129/S 129

Der DVGW bietet zwei Schulungen zum Thema Sicherheit bei Bauarbeiten an. Unter den nachfolgenden Links erfahren Sie mehr über die jeweilige Schulung und können sich direkt anmelden.

Hinweis: Sicherheit kennt keine (Sprach) Grenzen, daher können Inhouse Schulungen auch in polnischer oder spanischer Sprache durchgeführt werden. Eine Simultanübersetzung ist in weiteren Sprachen möglich. Einen Simultanübersetzer müssen Sie selbst beauftragen.

Wichtig: Die erste Schulung und Prüfung sollte in einer Schulungsstätte mit Baggerschadensdemonstrationsanlage (BSDA) stattfinden. Falls dies aufgrund des unmittelbaren Personalbedarfs des betreffenden ausführenden Unternehmens in Verbindung mit der Auslastung der infrage kommenden Schulungsstätten nicht möglich ist, darf die erste Schulung und Prüfung ohne Baggerschadensdemonstrationsanlage erfolgen, die zweite Schulung und Prüfung muss dann spätestens drei Jahre nach der ersten bestandenen Prüfung in einer Schulungsstätte mit Baggerschadensdemonstrationsanlage erfolgen. Darüber hinaus darf eine Schulung und Prüfung ohne Baggerschadensdemonstrationsanlage höchstens zweimal hintereinander erfolgen, sodass zwei bestanden Prüfungen in einer Schulungsstätte mit Baggerschadensdemonstrationsanlage höchstens elf Jahre auseinander liegen.

Arbeitsschutzprämie der BG BAU

BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft fördert die theoretische und praktische Qualifizierung nach GW 129/S 129 mit einer finanziellen Prämie.

Die finanzielle Förderung der theoretischen Qualifizierung nach GW 129/S 129 beträgt je Beschäftigten bis zu 50 Euro. 
Die finanzielle Förderung der praktischen Qualifizierung beträgt je Beschäftigten bis zu 100 Euro. 

Weitere Informationen zur Förderung, Antragsstellung und Fördersumme finden Sie auf der Internetseite der BG BAU.

Weiterführende Informationen
BALSibau Flyer © DVGW

In unseren Publikationen finden Sie u.a. Informationen für Mitarbeitende von Tief- und Rohrleitungsbauunternehmen sowie Garten- und Landschaftsbauunternehmen und zum GW129/S129-Qualifizierungskonzept der Initiative BALSibau.

Alle Publikationen zum Thema GW 129 / BALSibau stehen Ihnen hier zur Verfügung.

BALSibau - Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Leitungsbetreiber zur Schadensminimierung im Bau
    Mehr erfahren auf der BALSibau Website
    BALSibau - wie Baggerschäden vermieden werden
      Mehr erfahren auf der DVGW Website
      Ihre Ansprechpersonen
      Sie interessieren sich für eine GW 129 Schulung oder haben Fragen? Sprechen Sie uns gern an.
      Sabine Ruff
      Veranstaltungsmanagement | Inhouse / bundesweit

      Telefon+49 89 5432 865 30
      Jenny Rauch
      Veranstaltungsmanagement

      Telefon+49 228 9188 314