Vorstellung des Artenschutzleitfadens
In Planungs- und Zulassungsverfahren ist die artenschutzrechtliche Hürde oftmals die Höchste, die übersprungen werden muss. Die zunehmende Dauer von Wasserrechtsverfahren und die Schwierigkeiten bei der Begründung des Vorrangs der Wasserversorgung führen oft zu teuren Untersuchungen, umfangreichere Auflagen (z.B. Beweissicherung) und Förderbeschränkungen. Die enorm gewachsene Bedeutung der naturschutz- fachlichen Anforderungen ist v.a. mit der Berücksichtigung der europarechtlichen Arten- und Habitatschutzbelange zu begründen.
Der erstellte Leitfaden für die Behandlung der Artenschutzbelange in wasserrechtlichen Verfahren gibt deshalb Hilfestellungen für die Erstellung eines Fachbeitrags Artenschutz, die Abstimmung auf die besonderen Verhältnisse bei Grundwasserentnahmen, die Darstellung der in Wasserrechtsverfahren zu berücksichtigenden Artenschutzbelange und die Anforderungen an die Datengrundlage für die Erstellung eines Fachbeitrags Artenschutz.