Desinfektion von Trinkwasser im Wasserwerk und im Versorgungsnetz - Aufbaukurs
Trinkwasser unterliegt den Regelungen zur TrinkwV 2023 und darf keine Krankheitserreger in Konzentrationen enthalten, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Es soll darüber hinaus arm an unspezifischen Mikroorganismen sein (DVGW W 290, DIN 2000). Grundvoraussetzungen, damit diese Anforderungen eingehalten werden können, sind konsequenter Rohwasserschutz, sichere Wasseraufbereitung und ordnungsgemäßer Bau und Betrieb der Verteilungsanlagen. Im Rahmen der Wasseraufbereitung ist die Desinfektion neben der Filtration die entscheidende Maßnahme, um eine mikrobiologisch einwandfreie Trinkwasserbeschaffenheit am Wasserwerksausgang zu gewährleisten. Unter Umständen muss dafür gesorgt werden, dass auch im Verteilungsnetz noch eine Desinfektionskapazität im Wasser aufrechterhalten wird, ggf. können hierzu spezielle Desinfektionsmaßnahmen im Netz erforderlich sein. Für die Desinfektion von Trinkwasser sind die grundlegenden Anforderungen im DVGW-Arbeitsblatt W 290 festgelegt. Davon zu unterscheiden ist die Desinfektion von Versorgungsanlagen, beispielsweise vor Inbetriebnahme und nach Baumaßnahmen. Hierfür gelten spezielle Anforderungen, die im DVGW-Arbeitsblatt W 291 beschrieben sind. Die Veranstaltung befasst sich sowohl mit der Desinfektion des Trinkwassers im Wasserwerk und im Verteilungssystem als auch mit der Desinfektion von Versorgungsanlagen; die beiden Arbeitsblätter W 290 und W 291 sind Bestandteil der Tagungsunterlagen. Außerdem werden die wichtigsten Voraussetzungen für einen desinfektionsmittelfreien Netzbetrieb erörtert.