Der DVGW

Das Kompetenznetzwerk im Gas- und Wasserfach

Der DVGW fördert das Gas- und Wasserfach in allen technisch-wissenschaftlichen Belangen. In seiner Arbeit konzentriert sich der Verein insbesondere auf die Themen Sicherheit, Hygiene, Umwelt- und Verbraucherschutz. Mit der Entwicklung seiner technischen Regeln ermöglicht der DVGW die technische Selbstverwaltung der Gas- und Wasserwirtschaft in Deutschland. Hierdurch gewährleistet er eine sichere Gas- und Wasserversorgung nach international höchsten Standards. Der im Jahr 1859 gegründete Verein hat rund 14.000 Mitglieder. Hierbei agiert der DVGW wirtschaftlich unabhängig und politisch neutral

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Fachveranstaltung BG 52 Saarbrücken Nr. 04 - Neuerungen TrinkwV

Informationsveranstaltungen in allen drei saarländischen DVGW-Bezirksgruppen

BG135204

Online-Schulung
Termine
Zuschlag

Zielsetzung

Die DVGW-Landesgruppe und drei Bezirksgruppen reagieren auf die neue Trinkwasserverordnung gemeinschaftlich abgestimmt mit einer Reihe von Informations- und Fortbildungsangeboten für alle saarländischen Wasserversorgungsunternehmen.

Inhalt

Die aktuelle Fassung enthält 72 Paragrafen und 7 Anlagen, dreimal soviel wie die Vorgängerversion.
Wesentliche Änderungen:
  • Verpflichtende Einführung eines Risikomanagements bis 2029.
  • Neue und geänderte Grenzwerte toxikologisch relevanter PFAS
              -PFAS 20: 0,1 Mikrogramm/Liter. Grenzwert für die Summe von 20 im Anhang III Teil B, Nr. 3 aufgeführten, einzelnen
             perflourierten Carbon- und Sulfonsäuren mit 4 – 13 Kohlenstoffatomen.
              -PFAS 4: 0,02 Mikrogramm/Liter. Summe von 4 einzelnen, aufgeführten Stoffen (PFOA, PFOS, PFNA, PFHxS
  • Frühzeitige Bestandsaufnahme, damit im Falle einer Betroffenheit Maßnahmen bis zum Inkrafttreten des Grenzwertes im Jahr 2026.
  • TrinkwasserEGV vom 11. Dezember 2023, Inkrafttreten am 12. Dezember 2023. Die größten Änderungen für die
    Wasserversorgungsunternehmen resultieren aus dem verpflichtenden Risikomanagement gemäß DIN EN 15975-2. Dazu werden umfangreiche Daten und Informationen benötigt. Die WVU haben bis zum 12.11.2025 Frist, die Einzugsgebiete erstmals zu bewerten und die Dokumentation an die zuständige Behörde zu übermitteln:

            -Bestimmung und Beschreibung jedes Einzugsgebietes
            -Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für jedes Einzugsgebiet
            -Untersuchung lokal relevanter Parameter in Abhängigkeit von Wasserherkunft, der Gefährdung und dem Risiko.
            -sowie Festlegung des fortzuführenden Untersuchungsprogramms.
  • Erweiterte Informationspflichten: Wasserqualität, Preise, Wasserverluste, Wassersparen.

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Termine

Verfügbare Termine.

Zur Zeit steht noch kein Termin fest. Für Informationen zum nächsten Durchführungstermin wenden Sie sich bitte an Torsten Schramm, torsten.schramm@extern.dvgw.de,