Der DVGW fördert das Gas- und Wasserfach in allen technisch-wissenschaftlichen Belangen. In seiner Arbeit konzentriert sich der Verein insbesondere auf die Themen Sicherheit, Hygiene, Umwelt- und Verbraucherschutz. Mit der Entwicklung seiner technischen Regeln ermöglicht der DVGW die technische Selbstverwaltung der Gas- und Wasserwirtschaft in Deutschland. Hierdurch gewährleistet er eine sichere Gas- und Wasserversorgung nach international höchsten Standards. Der im Jahr 1859 gegründete Verein hat rund 14.000 Mitglieder. Hierbei agiert der DVGW wirtschaftlich unabhängig und politisch neutral
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Zielsetzung
Die Verlängerungsschulung dient der Aktualisierung und Auffrischung der theoretischen Fachkenntnisse von Fachkräften der Gasrohrnetzüberprüfung (62104). Sie muss alle vier Jahre unter Vorlage eines Nachweises über mindestens 200 km überprüfte Leitungen pro Jahr erfolgen. Auf Basis der Praxiserfahrungen der Teilnehmenden und unter Berücksichtigung des Standes der Technik werden die Teilnehmenden gezielt auf die Verlängerungsprüfung vorbereitet.
Inhalt
Im Rahmen der Schulung werden die rechtlichen und technischen Grundlagen der Gasrohrnetzüberprüfung vertieft. Die Teilnehmenden erweitern ihre Kenntnisse zur Gasversorgung, zu Planwerken erdverlegter Rohrleitungen sowie zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften der eingesetzten Gase. Ein besonderer Fokus liegt auf dem vertieften Einsatz von Gaskonzentrationsmessgeräten und der Gerätetechnik. Darüber hinaus werden die Anforderungen an Unternehmen, Ausrüstung und Personal sowie die planmäßige und außerplanmäßige Überprüfung in Theorie und Praxis behandelt. Sicherheitsaspekte und die fachgerechte Dokumentation der Ergebnisse runden die Schulung ab.
Zielgruppe
Zulassungsvoraussetzung
Voraussetzung für die Teilnahme ist der erfolgreich bestandene Abschluss der Erstprüfung Gasspürer/-in (62104); diese darf nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Zusätzlich muss für die erneute Ausstellung eines Gasspürerausweises der Nachweis über mindestens 200 km überprüfte Leitung pro Jahr erbracht werden. Wird diese Kilometerleistung nicht erfüllt, erhalten die Teilnehmenden lediglich eine Teilnahmebescheinigung, auf der vermerkt ist, ob die Prüfung bestanden oder nicht bestanden wurde.
Hinweis
Bitte bringen Sie die vorliegende Prüfbescheinigung gemäß DVGW-Merkblatt G 468-2 zum Lehrgang mit. Die Gültigkeit des Fachkundenachweises beträgt vier Jahre. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine erneute Verlängerungsprüfung erforderlich.
Teilnahmegebühr regulär
Teilnahmegebühr Mitgliedsunternehmen
Hinweis
07.12.2026, 10:00 - 16:30 Uhr
08.12.2026, 08:30 - 14:00 Uhr