Der DVGW fördert das Gas- und Wasserfach in allen technisch-wissenschaftlichen Belangen. In seiner Arbeit konzentriert sich der Verein insbesondere auf die Themen Sicherheit, Hygiene, Umwelt- und Verbraucherschutz. Mit der Entwicklung seiner technischen Regeln ermöglicht der DVGW die technische Selbstverwaltung der Gas- und Wasserwirtschaft in Deutschland. Hierdurch gewährleistet er eine sichere Gas- und Wasserversorgung nach international höchsten Standards. Der im Jahr 1859 gegründete Verein hat rund 14.000 Mitglieder. Hierbei agiert der DVGW wirtschaftlich unabhängig und politisch neutral
www.dvgw.de
Zielsetzung
Die Teilnehmenden werden auf die IHK-Prüfung zur/zum Geprüften Netzmeister:in in einem weiteren Handlungsfeld Gas und/oder Wasser, Fernwärme, Strom nach der Besonderen Rechtsvorschrift der zuständigen Stelle vorbereitet.
Inhalt
Zielgruppe
Beschäftigte mit einem abgeschlossenen Netz‑ oder Wassermeisterabschluss oder einem Industriemeisterabschluss in den Fachrichtungen Metall, Elektro oder Mechatronik, sofern dieser innerhalb der letzten zehn Jahre erworben wurde
Zulassungsvoraussetzung
Die Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung muss vor Beginn des Kurses zwingend geprüft werden.
Unter dem Punkt: “Infos herunterladen”, finden Sie eine Übersicht der Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung ist die Erfüllung der von den prüfenden Stellen festgelegten Zulassungskriterien.
Eine einschlägige Berufspraxis im jeweiligen zu prüfenden Handlungsfeld ist erforderlich.
Hinweis
*Über die abschließende Zulassung zur Meisterprüfung entscheidet die Prüfende Stelle
*Die Prüfungen (Fachgespräche) können zeitlich über den genannten Leistungszeitraum des Kurses hinausgehen.
*Bitte beachten Sie, dass nicht alle Handlungsfelder an allen Standorten angeboten werden.
*Einen ersten Zeitplan des jeweiligen Kurses finden Sie unter dem Punkt “Zu den Veranstaltungsinfos“.
*Sofern der Kurs ausgebucht sein sollte, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin, um weitere Informationen zum nächstmöglichen Einstieg zu erhalten.
Teilnahmegebühr regulär
Teilnahmegebühr Mitgliedsunternehmen