Der DVGW

Das Kompetenznetzwerk im Gas- und Wasserfach

Der DVGW fördert das Gas- und Wasserfach in allen technisch-wissenschaftlichen Belangen. In seiner Arbeit konzentriert sich der Verein insbesondere auf die Themen Sicherheit, Hygiene, Umwelt- und Verbraucherschutz. Mit der Entwicklung seiner technischen Regeln ermöglicht der DVGW die technische Selbstverwaltung der Gas- und Wasserwirtschaft in Deutschland. Hierdurch gewährleistet er eine sichere Gas- und Wasserversorgung nach international höchsten Standards. Der im Jahr 1859 gegründete Verein hat rund 14.000 Mitglieder. Hierbei agiert der DVGW wirtschaftlich unabhängig und politisch neutral

www.dvgw.de

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OP-Masken zum Schutz gegen Corona

Aktuelle Hygienehinweise

OP-Masken zum Schutz gegen Corona; © Foto: Mika Baumeister
Umgang mit Präsenzveranstaltungen

Die Gesundheit unserer Teilnehmer:innen steht bei uns an oberster Stelle. Vor Ort werden alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten. Aktuell können Sie an allen Präsenzveranstaltungen ohne einen gesonderten Gesundheitsnachweis teilnehmen.

Wir setzen aber weiterhin auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit:

  • Es stehen zu Ihrem Schutz an vielen Veranstaltungsorten nach wie vor Handdesinfektionsspender zur Verfügung.
  • Wer möchte, kann gerne auch eine medizinische oder FFP2-Maske tragen.
  • Wir bitten, die allgemeinen Hygieneregeln wie die bewährte Husten- und Nies-Etikette und regelmäßiges Händewaschen zu beachten.

Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Regelungen vor Ort.

Online-Schulungen als Ergänzung und Alternative
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Parallel zum Präsenzangebot bieten wir im Rahmen des DVGW Berufliche Bildung OnlineCampus eine Vielzahl von Veranstaltungen auch im Online-Format an. Das digitale Veranstaltungsportfolio wird laufend erweitert und aktualisiert.

Sonderregelung zu Fristen

Da inzwischen alle Sachkundelehrgänge sowie mit einer Wiederholungsfrist verbundenen Schulungen wieder regulär stattfinden, bitten wir zu prüfen, ob Ihre evtl. – zum Beispiel durch Corona-Maßnahmen – ausgesetzte Fortbildung jetzt nachgeholt werden muss.  Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen Behörde oder Gewerbeaufsicht, damit Sie keine Frist verpassen.