Der DVGW

Das Kompetenznetzwerk im Gas- und Wasserfach

Der DVGW fördert das Gas- und Wasserfach in allen technisch-wissenschaftlichen Belangen. In seiner Arbeit konzentriert sich der Verein insbesondere auf die Themen Sicherheit, Hygiene, Umwelt- und Verbraucherschutz. Mit der Entwicklung seiner technischen Regeln ermöglicht der DVGW die technische Selbstverwaltung der Gas- und Wasserwirtschaft in Deutschland. Hierdurch gewährleistet er eine sichere Gas- und Wasserversorgung nach international höchsten Standards. Der im Jahr 1859 gegründete Verein hat rund 14.000 Mitglieder. Hierbei agiert der DVGW wirtschaftlich unabhängig und politisch neutral

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Die neue Trinkwasserverordnung

Die neue Trinkwasserverordnung

Neue Struktur und weitere Pflichten

Die neue Trinkwasserverordnung wurde am 31. März 2023 vom Bundesrat gebilligt. Sie nimmt – mit einer Vielzahl von Anpassungen – die Änderungen der seit 2021 geltenden Europäischen Trinkwasserrichtlinie auf. Die neue TrinkwV besteht nun aus 73 Paragrafen mit 7 Anlagen (vorher 25 / 5) und bringt einige neue Aufgaben für Wasserversorger mit. Dazu gehören erstmals verpflichtende Regelungen zu Risikobewertung/Risikomanagement (Einzugsgebiet bis Entnahmearmatur beim Verbraucher). Das Gesundheitsamt muss das Risikomanagement prüfen und den Untersuchungsplan genehmigen. Es gibt neue Anforderungen bei den Untersuchungspflichten und dem Untersuchungsplan. Es wurden neue Qualitätsparameter, wie z. B. somatische Coliphagen, Microcystin-LR, PFAS und Bisphenol A, eingeführt und bereits vorhandene - wie Blei, Chrom und Arsen - verschärft. Noch vorhandene Bleirohrleitungen müssen bis zum 12. Januar 2026 in allen Wasserversorgungsanlagen inklusive Trinkwasserinstallationen ausgetauscht bzw. stillgelegt werden. Und schließlich gibt es auch neue Informationspflichten der Betreiber.

Die DVGW-Gruppe ermöglicht mit einer Vielzahl von Veranstaltungen eine großflächige und schnelle Information aller, die mit der TrinkwV arbeiten. Oftmals ist das Thema in traditionelle Veranstaltungen wie z.B. Erfahrungsaustausche eingebunden.

Die neue Trinkwasserverordnung wurde am 31. März 2023 vom Bundesrat gebilligt. Sie nimmt – mit einer Vielzahl von Anpassungen – die Änderungen der seit 2021 geltenden Europäischen Trinkwasserrichtlinie auf. Die neue TrinkwV besteht nun aus 73 Paragrafen mit 7 Anlagen (vorher 25 / 5) und bringt einige neue Aufgaben für Wasserversorger mit. Dazu gehören erstmals verpflichtende Regelungen zu Risikobewertung/Risikomanagement (Einzugsgebiet bis Entnahmearmatur beim Verbraucher). Das Gesundheitsamt muss das Risikomanagement prüfen und den Untersuchungsplan genehmigen. Es gibt neue Anforderungen bei den Untersuchungspflichten und dem Untersuchungsplan. Es wurden neue Qualitätsparameter, wie z. B. somatische Coliphagen, Microcystin-LR, PFAS und Bisphenol A, eingeführt und bereits vorhandene - wie Blei, Chrom und Arsen - verschärft. Noch vorhandene Bleirohrleitungen müssen bis zum 12. Januar 2026 in allen Wasserversorgungsanlagen inklusive Trinkwasserinstallationen ausgetauscht bzw. stillgelegt werden. Und schließlich gibt es auch neue Informationspflichten der Betreiber.

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