Basisschulung: Befähigte Personen nach Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 3.3 BetrSichV - zur Prüfung von Energieanlagen der Gas- und Wasserstoffversorgung
Die Schulung dient als ein Element der Qualifikation von zur Prüfung befähigten Personen zur Durchführung der Prüfung von Energieanlagen zur Versorgung der Allgemeinheit mit Gas und Wasserstoff in explosionsgefährdeten Bereichen. Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 2, Abschnitt 3 Nrn. 4.1 und 5.1 sind Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und wiederkehrend mindestens alle sechs Jahre von einer zur Prüfung befähigten Person auf Explosionssicherheit zu prüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist aufzuzeichnen und dem Explosionsschutzdokument beizufügen.