Basisschulung - Workshop: Befähigte Personen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.3 - BetrSichV zur Prüfung von Energieanlagen der Gasversorgung
Die Schulung dient als ein Element der Qualifikation von zur Prüfung befähigten Personen zur Durchführung dieser Prüfung an Gasanlagen zur Versorgung der Allgemeinheit. Der Kurs richtet sich an DVGW-Sachverständige für Gasanlagen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Erfahrung im Gasfach, Betriebsingenieure:innen mit Erfahrung im Gasfach sowie Prüfingenieure:innen von Prüforganisationen mit Erfahrung im Gasfach. Ggf. können auch Personen mit anderen Ausbildungsstufen angesprochen werden. Die Anforderungen an die Qualifikation der für diese Prüfungen befähigten Personen sind in Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.3 BetrSichV und Anhang 1 der TRBS 1203 beschrieben. Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 2, Abschnitt 3 Nrn. 4.1 und 5.1 sind Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und wiederkehrend mindestens alle sechs Jahre von einer zur Prüfung befähigten Person auf Explosionssicherheit zu prüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist zu dokumentieren und dem Explosionsschutzdokument beizufügen.