Asbestsachkunde für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten - nach Nr. 2.7 Anlage 4A der TRGS 519
Die Teilnehmenden werden über die Vorschriften und Regelungen für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Asbestzementprodukten nach Anlage 4 A der TRGS 519 informiert und zu den sicherheitstechnischen Maßnahmen geschult. Ziel ist der Erwerb der Sachkunde nach TRGS 519 Abschnitt 2.7 Anlage 4A.