Zielsetzung
Zertifikatslehrgang, der den Teilnehmenden die erforderlichen Kenntnisse über die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, das Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie spezifische Regeln der Technik gemäß Punkt 2 (c) des Abschnitts 4.2, TRBS 1203 vermittelt.
Teilnahmevoraussetzungen: Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse gemäß Punkt (2) (a und b) des Abschnitts 4.2, TRBS 1203 sowie ggf. die Teilnahme an einer Schulung zur TRF 2021 (Technischen Regeln Flüssiggas).
Inhalt Staatliche und Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regelwerke, Normative Verweisungen: BetrSichV, TRBS 1201, TRBS 1203, DGUV Vorschrift 79 (BGV D34), DGUV Grundsatz 310-005 (BGG 937) ...; Eigenschaften von Flüssiggas und Gefährdungen: Gasspezifische Begriffe und Definitionen, physikalische und chemische Kennwerte für Flüssiggas, Druck; Gefährdungsbeurteilung / Zoneneinteilung; Flüssiggas-Flaschenanlagen/-behälter: Versorgungsanlagen, Ausrüstungsteile, z. B. Druckregelgeräte (mit Sicherheitseinrichtungen), Leitungen (Rohr-, Schlauchleitungen), Sicherheitseinrichtungen (z. B. Schlauchbruchsicherungen, thermische Absperreinrichtungen), Gasverbrauchseinrichtungen, Anforderungen an Aufstellung, Schutzbereiche, Betrieb, Anlagenspezifische Hinweise, z. B. mobile und stationäre Flüssiggasanlagen, Lagern von Flüssiggas-Flaschen, Befördern von Flüssiggas-Flaschen mit Kraftfahrzeugen; Anforderungen an die Prüfung von gewerblichen Flüssiggas- Flaschenanlagen/Flüssiggasanlagen mit Versorgung aus Behältern zu Brennzwecken im Baugewerbe: "Befähigte Person" gemäß TRBS 1203, Prüfumfang, Prüffristen, Prüfnachweise, Dokumentation, Verantwortung der "Befähigten Person".
Zur Zeit steht noch kein Termin fest. Für Informationen zum nächsten Durchführungstermin wenden Sie sich bitte an Uwe Müller, uwe.mueller@dvgw.de, +49 351 32325055 oder lassen Sie sich unverbindlich per E-Mail benachrichtigen, sobald neue Termine verfügbar sind.