Ausbildung v Personen f. d sicherheitstechnische Prüfung von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen

zu Brennzwecken im Gast- & Schaustellergewerbe

72107

Teilnahme-Bescheinigung
Online-Schulung
Termine
Zuschlag

Teilnehmerbewertung: 0,27     (Aktualität 0,27 · Themenauswahl 0,27 · Fachlicher Nutzen 0,27)

Zielsetzung

Die Teilnehmer erwerben die erforderlichen Kenntnisse, die gemäß TRBS 1203 für «zur Prüfung Befähigte Personen» zu sicherheitstechnischen Prüfungen von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen zu Brennzwecken im Gastronomiebereich und Schaustellergewerbe notwendig sind. Teilnahmevoraussetzungen: Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der Nachweis einer gemäß TRBS 1203 geforderten Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie die Teilnahme an einer Schulung TRF 2021 (Technische Regel Flüssiggas 2021/ siehe Formblatt "Beruflicher Nachweis").

Inhalt

Staatliches und Berufsgenossenschaftliches Vorschriften und Regelwerk, Normative Verweisungen: BetrSichV, TRBS 1201, TRBS 1203, DGUV Regel 110-010 Verwendung von Flüssiggas, DGUV Grundsatz 310-005; Eigenschaften von Flüssiggas und Gefährdungen: Gasspezifische Begriffe und Definitionen; physikalische und chemische Kennwerte für Flüssiggas, Druck; Gefährdungsbeurteilung; Zoneneinteilung; Flüssiggas-Flaschenanlagen: Versorgungsanlagen; Ausrüstungsteile, z. B. Druckregeleinrichtungen (mit Sicherheitseinrichtungen), Leitungen (Rohr-, Schlauchleitungen), Sicherheitseinrichtungen (z. B. Schlauchbruchsicherungen, thermische Absperreinrichtungen); Gasverbrauchseinrichtungen; Anforderungen an Aufstellung, Gefahrenbereiche, Betrieb; Anlagenspezifische Hinweise, z. B. Flüssiggasanlagen unter Erdgleiche, Terrassenheizstrahler, Infrarotstrahler, Katalytöfen, Flüssiggasanlagen in Marktständen und auf Volksfesten; Lagern von Flüssiggas-Flaschen; Befördern von Flüssiggas-Flaschen mit Kraftfahrzeugen; Anforderungen an die Prüfung von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen zu Brennzwecken im Gastronomiegewerbe und Schaustellergewerbe: »zur Prüfung Befähigte Person« gemäß TRBS 1203; Prüfumfang, Prüffristen, Prüfnachweise, Dokumentation; Verantwortung der »zur Prüfung Befähigte Person«; Zusammenfassung und Wiederholung; Schriftliche Prüfung; Auswertung, Bekanntgabe der Ergebnisse und Ausgabe der Zertifikate.

Weiterlesen

Termine

Verfügbare Termine.

Zur Zeit steht noch kein Termin fest. Für Informationen zum nächsten Durchführungstermin wenden Sie sich bitte an