Die Art.8 Verordnung - TrinkwEzgV

Die Trinkwasserwassereinzugsverodnung

KON11134

Online-Schulung
Termine
Zuschlag

Zielsetzung

Die europäische Trinkwasserrichtlinie sieht einen vollständigen risikobasierten Ansatz für die Sicherheit in der Wasserversorgung vor, der sich auf die gesamte Versorgungskette von Einzugsgebiet über die Wassergewinnung, Aufbereitung und Verteilung erstreckt. Während das Risikomanagement für die Wasserversorgung und die Trinkwasser-Installationen in der Trinkwasserverordnung niedergelegt ist, wird das Risikomanagement für das Einzugsgebiet von Wassergewinnungsanlagen in der neu zu erstellende Trinkwassereinzugsgebietsverordnung umgesetzt werden.
Das Risikomanagement für Einzugsgebiete folgt einem ganzheitlichen Ansatz und ist darauf ausgerichtet, den für die Gewinnung von Wasser für den menschlichen Gebrauch erforderlichen Umfang der Aufbereitung zu verringern, in dem beispielsweise die Belastungen reduziert werden, die zur Verunreinigung bzw. zu einem Risiko der Verunreinigung von Wasserkörpern führen, die zur Wassergewinnung genutzt werden.

Inhalt

- Die Risikobewertung und Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen von Wasser für den menschlichen Gebrauch ist in Artikel 8 RL 2020/2184 geregelt
- Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass die Einzugsgebiete  einer Risikobewertung und einem Risikomanagement unterzogen werden
- Es ist sicherzustellen, dass die Risikobewertung eine Charakterisierung der Einzugsgebiete von Entnahmestellen umfasst
- Dies beinhaltet Angaben und Kartierungen der Einzugsgebiete von Entnahmestellen; eine Kartierung der Schutzgebiete und eine Georeferenzierung aller Entnahmestellen in den     
  Einzugsgebieten

Weiterlesen

Termine

Verfügbare Termine.

Zur Zeit steht noch kein Termin fest. Für Informationen zum nächsten Durchführungstermin wenden Sie sich bitte an Philipp Neveling, Philipp.Neveling@dvgw-kongress.de, +49 228 9188798