Zielsetzung
Inhalt
Zielgruppe
Alle »zur Prüfung befähigte Personen« für Flüssiggasanlagen, gemäß TRBS 1203, die eine Wiederholungsschulung benötigen, z. B. aufgrund von zeitlichen Fristen, und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Zulassungsvoraussetzung
Voraussetzungen für die Schulungsteilnahme sind:
entweder der Nachweis des Lehrganges „Ausbildung von Personen für die sicherheitstechnische Prüfung von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen zu Brennzwecken im Gastgewerbe und Schaustellergewerbe"
https://www.dvgw-veranstaltungen.de/72107.
oder der Nachweis des Lehrganges „Ausbildung von Personen für die sicherheitstechnische Prüfung von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen/-behältern zu Brennzwecken im Baugewerbe"
https://www.dvgw-veranstaltungen.de/72111.
Weiterhin wird der Nachweis einer aktuellen TRF – Technische Regel Flüssiggas – Schulung https://www.dvgw-veranstaltungen.de/72108 gefordert, damit eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt wird. Der Nachweis einer aktuellen TRF-Schulung kann nachgereicht werden.
Hinweis
Bitte bringen Sie sich einen Laptop oder ein Tablet zur Veranstaltung mit.
Wenn Sie in die Prüferdatenbank aufgenommen werden oder bleiben möchten, darf keine der oben genannten Voraussetzungen älter als 5 Jahre sein.
Teilnahmegebühr (regulär)
Teilnahmegebühr (Mitgliedsunternehmen)
Hinweis
09-17 Uhr