Zielsetzung
Inhalt
Zielgruppe
Hinweis
Gemäß DVGW‑Arbeitsblatt G 102‑1 ist die regelmäßige Weiterbildung von Sachkundigen sicherzustellen. In der Regel ist hierfür alle zwei bis drei Jahre die Teilnahme an einem Erfahrungsaustausch zur Weiterbildung von Sachkundigen oder an einer fachspezifischen Weiterbildungsmaßnahme erforderlich. Die Teilnahme ist entsprechend zu dokumentieren.
Teilnahmegebühr regulär
Teilnahmegebühr Mitgliedsunternehmen
Teilnahmegebühr regulär
Teilnahmegebühr Mitgliedsunternehmen
Teilnahmegebühr regulär
Teilnahmegebühr Mitgliedsunternehmen