Zielsetzung
Inhalt
Zielgruppe
Zulassungsvoraussetzung
Hinweis
Vor der schriftlichen Beauftragung einer sachkundigen Person für den Betrieb von Anlagen zur Biogaserzeugung durch das Unternehmen muss sie von diesem hinsichtlich weiterer Voraussetzungen im Hinblick auf Erfahrung, Eignung und Zuverlässigkeit geprüft und bewertet werden.
Die regelmäßige Weiterbildung der Sachkundigen ist sicherzustelle und die Teilnahme zu dokumentieren.
Weiterbildung von Sachkundigen für den Betrieb von Anlagen zur Biogaserzeugung gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 1030, TRGS 529 und TRAS 120 (51008)
Auch die technisch verantwortliche Person wird nach dem Erwerb der notwendigen theoretischen Fachkenntnisse, den damit verbundenen Kompetenznachweisen sowie betrieblicher Eignungsbeurteilung vom Unternehmen schriftlich beauftragt.
Vorausgesetzte Qualifikationen einer technisch verantwortlichen Person gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 1030:
Regelwerk
Teilnahmegebühr (Regulär)
Teilnahmegebühr (Mitgliedsunternehmen)
Hinweis
2 Tage jew. von 09:00 - 17:00 Uhr