Die neue Trinkwasserverordnung

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Zielsetzung

Der Bundesrat hat am 31.März 2023 eine überarbeitete und neu strukturierte Trinkwasserverordnung verabschiedet. Sie nimmt – mit einer Vielzahl von Anpassungen – die Änderungen der seit 2021 geltenden Europäischen Trinkwasserrichtlinie auf.

Erstmals schreibt die Verordnung verpflichtende umfassende Regelungen zur Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für die Wasserversorgung vom Rohwasser bis zur Entnahmearmatur bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern fest. Dazu zählen neue und geänderte Qualitätsparameter.
Zu den neu eingeführten Parametern, auf die die Wasserversorgungsunternehmen das Trinkwasser untersuchen müssen, gehören beispielsweise PFAS. Diese Ewigkeitschemikalien werden nicht vollständig abgebaut. Sie reichern sich in der Umwelt und im Körper von Menschen und Tieren an und können dort zu toxikologischen Schäden führen. Grundlegende Veränderungen gibt es auch hinsichtlich der Informationspflichten für die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen gegenüber der Öffentlichkeit. Neu sind zudem europäisch einheitliche hygienische Anforderungen an Materialien und Werkstoffe, die mit Trinkwasser in Berührung kommen.

Die Veranstaltung informiert Teilnehmende über Neuerungen der neuen Trinkwasserverordnung 2023 und gibt wichtige Hinweise zur praktischen Umsetzung.  
 
Zielgruppe:
 
- Technisches Fachpersonal von Wasserversorgungsunternehmen 
- Überwachungsbehörden 

Inhalt

Neuerungen der neuen Trinkwasserverordnung mit folgenden Themenschwerpunkten:

- Neue allgemeine Regelungen und Informationspflichten der Betriebe                           
- Neue und geänderte chemische Parameter
- Neue mikrobiologische Parameter,
- Neue Anforderungen beim Risikomanagement
- Neue Anforderungen an Untersuchungsstellen, Probenahme und Untersuchungsplan
- Materialien und Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser; radioaktive Stoffe im Trinkwasser
- Regionale Besonderheiten bei der Umsetzung

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Termine

Verfügbare Termine.

Zur Zeit steht noch kein Termin fest. Für Informationen zum nächsten Durchführungstermin wenden Sie sich bitte an Ute Eibl, Ute.Eibl@dvgw.de, +49 89 5432865-50