Neue TrinkwEGV: Schulungsangebote für Wasserversorgungsunternehmen

Die Zustimmung des Bundesrats markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht. Infolgedessen müssen Wasserversorgungsunternehmen bis zum 12. November 2025 eine Risikobewertung ihrer Entnahmestellen-Einzugsgebiete durchführen und ein maßgeschneidertes Untersuchungsprogramm für Grundwasser, Oberflächenwasser oder Rohwasser entsprechend den identifizierten Risiken festlegen. Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.

Der DVGW arbeitet derzeit an einer Arbeitshilfe für betroffene Wasserversorgungsunternehmen, die voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 als Merkblatt veröffentlicht wird. Parallel dazu bietet die DVGW Berufliche Bildung ab Herbst 2024 eine praxisorientierte Veranstaltung zu diesem Thema an.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie die Möglichkeit, sich unverbindlich für die Praxisveranstaltung vormerken zu lassen und nähere Angaben zu Terminen und Inhalten zu erhalten.