Eine Biogasanlage in Hof. Projektleiter und Mitarbeiter des Projekts stehen auf dem Fermenter, wo der biologische Prozess startet.

Biogas und Biomethan

Für den sicheren Betrieb von Biogasanlagen sind qualifizierte Fachkräfte unverzichtbar. Das DVGW-Arbeitsblatt G 1030 definiert die Anforderungen an technisch verantwortliche Personen und ihre Qualifikation, die in unsere Schulungsangebote eingeflossen sind.

© DVGW, Roland Horn

Qualifikationsmaßnahmen in der Wertschöpfungskette Biomethan

Anforderungen an die Personalqualifikation

Das Errichten, der Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas erfordern unterschiedliche Qualifizierungen. Die Anforderungen an die auf den jeweiligen Anlagen tätigen Personen werden im DVGW-Arbeitsblatt G 1030 beschrieben. Prinzipiell gilt, dass Tätigkeiten an sämtlichen Biogasanlagen nur von geeigneten, unterwiesenen und qualifizierten Personen durchgeführt werden dürfen. Die Verantwortung für den Betrieb der Anlagen trägt der Betreiber. Die Durchführung der dafür erforderlichen Aufgaben und Tätigkeiten hat entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Forderungen, dem DGUV-Regelwerk und den allgemein anerkannten Regeln, bzw. Stand der Technik zu erfolgen. Gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 1030 muss der Betreiber über mindestens eine für den technischen Bereich verantwortliche Person (TVP) verfügen. Im DVGW-Arbeitsblatt G 1030 sind die Qualifikationsvoraussetzungen einer technisch Verantwortlichen Person genau beschrieben: Die technisch verantwortliche Person (TVP) muss, im Rahmen der Aufgaben und Tätigkeitsfelder nach Abschnitt 5, mindestens über die nachfolgend genannten qualifizierten Fachkenntnisse verfügen.
Wir aktualisieren gerade für Sie die Informationen zu diesem Thema

Sie erhalten hier in den nächsten Tagen detaillierte Informationen zu den angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen rund um Biogas und Biomethan

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Ihre Ansprechpersonen
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Bildungsberatung und -planung
Telefon+49 307 9473 678
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Veranstaltungsmanagement
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