Prüfung von Energieanlagen auf Explosionssicherheit gem. BetrSichV Einführung für Anlagenbetreiber
KON018
Zielsetzung Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), §§ 15, 16 und Anhang 2, Abschnitt 3, Nrn. 4.1 und 5.1, sind Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und wiederkehrend mindestens alle sechs Jahre auf Explosionssicherheit zu prüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist zu dokumentieren und dem Explosionsschutzdokument beizufügen. In der Veranstaltung haben die Mitglieder des DVGW-BG ETEM-Projektkreises "Explosionsschutz in der Gasversorgung" die Anforderungen an die Prüfung von Energieanlagen der Gasversorgung zusammengestellt. Die Informationen sollen die Betreiber bei der Vorbereitung und Organisation der Prüfungen unterstützen. Gleichzeitig dient der Workshop dem Erfahrungsaustausch von Betreibern und Prüfern mit dem Ziel, den Prüfungsablauf zu optimieren.
Inhalt - Rechtliche Anforderungen - Produktsicherheit, Arbeitsschutz, Energierecht - Explosionsschutzdokument - DVGW G 440 und DGUV-I "Explosionsschutzdokument" - Elektrischer und nichtelektrischer Explosionsschutz - Anlagentechnische Aspekte des Explosionsschutzes für Gasanlagen inkl. MSR - Betriebliche Organisation - Prüfung der Explosionsschutzsicherheit einer GDRM-Anlage nach BetrSichV aus Sicht des Prüfers