Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wir haben für Sie die am häufigsten gestellten Fragen thematisch zusammengestellt:
Rund um die Anmeldung
Verhinderung und Stornierung
Rund um die Schulung
Voraussetzungen, Zulassungen, Abschlüsse
Rund um die Veranstaltungssuche
Warum Schulungen wichtig sind
Sollten Sie hier Ihre Frage nicht finden, zögern Sie bitte nicht, sich an Ihren Ansprechpartner zu wenden!
Rund um die Anmeldung
Anmeldungen können vorgenommen werden:
- per Fax: 0228/9188-990 oder
- per E-Mail (die E-Mail-Adresse des für die jeweilige Veranstaltung zuständigen Ansprechpartners ist direkt bei den Veranstaltungsinformationen verlinkt) oder
- als Online-Anmeldung aus der Veranstaltungsdatenbank heraus oder
- formlos schriftlich auf dem Postweg.
Eine mündliche Anmeldung ist leider nicht möglich.
Wenn Sie sich per E-Mail oder online angemeldet haben, bekommen Sie eine automatische Eingangsbestätigung.
Erfolgte Ihre Anmeldung per Fax oder auf postalischem Weg, senden wir Ihnen auf Wunsch gerne eine schriftliche Eingangsbestätigung zu.
Nein. Die Eingangsbestätigung sagt nur aus nur, dass wir Ihre Anmeldung erhalten haben.
Sie erhalten ca. drei bis vier Wochen vor Seminarbeginn eine verbindliche Buchungsbestätigung zu Ihrer gewünschten Veranstaltung.
Wenn Sie in diesem Zeitraum versehentlich keine Bestätigung erhalten haben sollten, melden Sie sich bitte bei dem für Ihre Veranstaltung zuständigen Ansprechpartner. Sie finden den Namen bei den Informationen zu Ihrer Veranstaltung.
Für Informationen zu einer bestimmten Veranstaltung wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner, der bei der jeweiligen Veranstaltung angezeigt wird.
Leider führen wir keine Wartelisten. Der für die Veranstaltung zuständige Ansprechpartner steht Ihnen jedoch gerne zur Verfügung, um Ihnen alternative Terminmöglichkeiten anzubieten. Sie finden den Namen bei der jeweiligen Veranstaltung.
Verhinderung und Stornierung
Die Stornierung einer Veranstaltung ist bis zum 28. Kalendertag vor Beginn der Veranstaltung kostenlos möglich. Hier erstattet der DVGW den gesamten bereits geleisteten Teilnehmerbetrag.
Bei einer Stornierung ab dem 27. Tag vor Beginn der Veranstaltung berechnet der DVGW den gesamten Teilnahmebeitrag. Die Entsendung eines Ersatzteilnehmers ist selbstverständlich möglich, sofern keine einschränkenden Zulassungsvoraussetzungen bestehen. Genauere Informationen finden Sie auch in unseren AGB.
Bitte beachten Sie die davon abweichende Stornierungsregelung der DVGW Service & Consult GmbH.
In der Regel ist die Vertretung eines Teilnehmers durch eine andere Person möglich, sofern keine einschränkenden Zulassungsvoraussetzungen bestehen. Bitte erkundigen Sie sich bei den für Ihre Veranstaltung zuständigen Ansprechpartner. Den Namen finden Sie bei den Informationen zu Ihrer Veranstaltung.
Für eine mögliche Umbuchung wenden Sie sich gerne an den zuständigen Ansprechpartner. Die Kontaktdaten finden Sie in der Buchungsbestätigung, die Sie erhalten haben, oder bei den Informationen zu Ihrer bisher gewünschten Veranstaltung.
Ohne die Teilnahme an einem Seminar können Sie leider keine Unterlagen erhalten. Unsere Unterlagen werden im Seminar erarbeitet und sind keine selbst erklärenden Fachbücher.
Rund um die Schulung
In der Regel beginnt die Schulung am ersten Tag um 9.00 Uhr. Genauere Informationen erteilt Ihnen gerne der für Ihre Veranstaltung zuständige Ansprechpartner. Den Namen finden Sie auf den Informationen zur Veranstaltung.
Sie erhalten ca. drei bis vier Wochen vor Seminarbeginn eine verbindliche Buchungsbestätigung. Die Buchungsbestätigung enthält nähere Angaben zum Ablauf und Seminarort.
Für Informationen zum Referenten, der die Veranstaltung durchführt, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner. Den Namen finden Sie bei den Informationen zu Ihrer Veranstaltung.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht erlaubt, Kontaktdaten der Referenten an Dritte weiter zu geben. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an den für Ihre Veranstaltung zuständigen Ansprechpartner. Den Namen finden Sie bei den Informationen zur Veranstaltung.
Die Preise werden Ihnen beim Aufruf des Seminar-Themas oder der Veranstaltung in unserer Veranstaltungsdatenbank angezeigt.
In den Kosten sind die Schulungsteilnahme, die Teilnehmerunterlage und die Seminarbewirtung enthalten. Die Übernachtung ist eigenverantwortlich zu buchen und zu bezahlen. Wir empfehlen Ihnen jedoch gerne Hotels zur Übernachtung am Veranstaltungsort.
Für Informationen zur Schulung wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner, da sich die Kriterien je nach Thema der Veranstaltung ändern. Sie finden den Namen auf den Informationen zu Ihrer Veranstaltung.
In der Regel haben wir in den Tagungshotels Zimmerkontingente reserviert, die bis vier Wochen vor Veranstaltung von den Teilnehmern abrufbar sind unter den Stichwörtern "DVGW Berufliche Bildung". Für Veranstaltungen, die nicht in Tagungshotels stattfinden, empfehlen wir Ihnen gerne Hotels zur Übernachtung. Wenden Sie sich dazu bitte an den für Ihre Veranstaltung zuständigen Ansprechpartner. Den Namen finden Sie bei den Informationen zur Veranstaltung.
Bei Fragen zu einer Veranstaltung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner. Den Namen finden Sie bei den Informationen zu Ihrer Veranstaltung.
Gerne führen wir eine Schulung als Inhouse-Schulung durch. Für die Unterbreitung eines Individuellen, unverbindlichen Angebotes stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Voraussetzungen, Zulassungen, Abschlüsse
Der Abschluss einer Veranstaltung ergibt sich aus der Art der Veranstaltung. Den Abschluss eines staatlichen Lehrgangs zum Beispiel bestimmt der vorgegebene Rahmenstoffplan. Bei Informationsveranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Weitere Informationen dazu geben Ihnen gerne Ihre Ansprechpartner.
Der Abschluss einer Veranstaltung ergibt sich aus der Art der Veranstaltung. Den Abschluss eines staatlichen Lehrgangs zum Beispiel bestimmt der vorgegebene Rahmenstoffplan und bei informativen Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Weitere Informationen dazu geben Ihnen gerne Ihre Ansprechpartner.
Für Informationen zum Erhalt einer Kopie Ihrer Teilnahmebestätigung wenden Sie sich bitte an den für Ihre Veranstaltung zuständigen Ansprechpartner. Den Namen finden Sie bei den Informationen zur Veranstaltung.
Für Informationen zu Teilnahmevoraussetzungen wenden Sie sich bitte an den für Ihre Veranstaltung zuständigen Ansprechpartner. Den Namen finden Sie bei den Informationen zu der Veranstaltung.
Informationen zu den Meisterkursen entnehmen Sie bitte den Berufsinformationen für Wassermeister bzw Netzmeister.
Die Prüfungszulassung der Meisterlehrgänge erfolgt durch die jeweiligen berufsständischen Körperschaften im jeweiligen Bundesland, wie z.B. die Handwerkskammer. Die Bildungsträger, wie die Berufliche Bildung des DVGW und Meisterschulen, bieten Vorbereitungslehrgänge auf die Abschlussprüfungen an.
Die notwendigen Voraussetzungen beziehen sich auf Ausbildungsrahmenpläne für die jeweiligen Berufsausbildungen oder bei speziellen (Zusatz)-Qualifikationen aus Regelwerk und Arbeitsschutzvorschriften. Unsere Berufsinformationen geben die gewünschten Informationen dazu.
Die Anerkennung bereits besuchter Seminare ist möglich. Allerdings sind Umfang und Art zu klären. Gerne steht Ihnen der für Ihre Veranstaltung zuständige Ansprechpartner für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Den Namen finden Sie bei den Informationen zu Ihrer Veranstaltung.
Rund um die Veranstaltungssuche
Nähere Informationen zu unseren Veranstaltungen finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank.
Wenn noch kein neuer Termin angeboten wird, wenden Sie sich bitte direkt an einen Ansprechpartner.
Gerne führen wir eine Schulung als Inhouse-Schulung durch. Für die Unterbreitung eines individuellen, unverbindlichen Angebotes stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Für Informationen zu Schulungen oder ein bestimmtes Thema können Sie zunächst die Angaben zu der jeweiligen Schulung oder dem jeweiligen Thema in der Veranstaltungsdatenbank zu Rate ziehen. Sie können sich selbstverständlich auch an einen Ansprechpartner wenden.
Falls Sie die gewünschte Veranstaltung in unserer Datenbank nicht finden, hilft Ihnen ein Ansprechpartner gerne weiter.
Leider ist der Erwerb der Seminarunterlagen nicht möglich. Unsere Unterlagen werden im Seminar erarbeitet und sind keine selbst erklärenden Fachbücher.
Warum Schulungen wichtig sind
Schulungen dienen dazu
- dem verantwortlichen Fachmann/der Fachaufsicht die notwendigen fachlichen und organisatorischen Kenntnisse für seine Planungs-, Überwachungs- und Organisationsaufgaben zu vermitteln und
- den Mitarbeitern die notwendigen Kenntnisse zu Technik, Arbeitssicherheit und zur praktischen Anwendung des Technischen Regelwerks zu vermitteln.
Das Ziel der Schulungen ist der Erhalt der Sicherheit in technischer und rechtlicher Hinsicht. Dies wiederum dient zur Vermeidung von Haftung für Sach- und Personenschäden.
Außerdem können Veranstaltungen auch dazu dienen, ein Netzwerk zu Partnern oder Kunden aufzubauen oder zu pflegen.
Einige Schulungen basieren auf Standard-Rahmenstoffplänen für staatliche Abschlüsse wie z.B. Netzmonteur und Netzmeister. Die hier festgeschriebenen Zeitansätze für fachliche Inhalte sind auch für den DVGW eine Richtschnur zu Festlegung der Dauer unserer Schulungen.
Bei DVGW-Schulungen mit nicht-staatlichen Abschlüssen ist es uns wichtig, dass die Teilnehmer auch belastbare Kenntnisse mitnehmen. Wir bemühen uns in der Regel um möglichst kompakte Schulungspakete, aber Qualität ist uns wichtig!
Pflichten zur Belegung von Schulungen ergeben sich entweder
- direkt aus dem Regelwerk wie z.B. GW 330, GW 15 etc. oder
- aus den Schulungs- und Unterweisungspflichten zu Arbeitssicherheitsthemen oder
- aus der Übernahme neuer Aufgaben im Unternehmen. Die Auswahlverantwortung des Vorgesetzten spielt hier eine große Rolle. Wenn der Vorgesetzte (rechts-)sicher handeln will, darf er Aufgaben nur an geeignete und qualifizierte Mitarbeiter übertragen.
Gerne beraten wir Sie dazu in einem persönlichen Gespräch.
Qualifizierungsmaßnahmen, die sich aus dem DVGW-Regelwerk, aus gesetzlichen Vorschriften oder aus Berufsgenossenschaftlichen Vorgaben ergeben, sind für Sie bzw. Ihre Mitarbeiter Pflicht.
Einige Beispiele sind: Sachkundeschulungen, Jährliche Unterweisungen (z.B. BGR 500 ), RSA-Schulung, Qualifikationen nach z. B.GW 330 oder GW 15.
Entsendet ein Unternehmen seinen Mitarbeiter zu keiner Schulung oder nehme ich an keiner Schulung teil, kann es sein, dass bestimmte Qualifikationen auslaufen. Wenn diese nicht mehr nachgewiesen werden, darf der Mitarbeiter diese Tätigkeit nicht mehr ausführen. Dabei wird u.U. gegen eine Generalforderung aus dem DVGW-Regelwerk und/oder den Arbeitssicherheitsvorschriften verstoßen: "...Mitarbeiter sind regelmäßig zu schulen und weiter zu bilden...".
Das Ziel der Schulungen ist der Erhalt der Sicherheit in technischer und rechtlicher Hinsicht. Dies wiederum dient zur Vermeidung von Haftung für Sach- und Personenschäden.